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AGBS

§1 Vertragsbedingung

Die AGBs von INKA YOGA werden mit dem Beitreten der Mitgliedschaft über die online Anmeldung einer Teilnahme an allen von uns angebotenen Kursen, Dienstleistungen und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert. Die online Anmeldung erfolgt über den Kurskalender auf der Website.


§2 Anmeldung – Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung im Studio oder der Online-Bestellung unserer Homepage zustande und ist mit Abgabe des unterschriebenen Teilnahmevertrags oder der Bestätigung der Online-Bestellung gültig.

Der abgeschlossene Vertrag gewährt dem Vertragspartner das Recht die im Vertrag geregelten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Dieser Anspruch ist nicht auf eine dritte Person übertragbar.


§3 Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Kurse erfolgt im Voraus und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

Gestellte Rechnungen von INKA YOGA sind spätestens 10 Werktage nach Eingang der Rechnung zu entrichten.


§4 Widerrufsrecht und Kündigung

Jeder Vertrag kann innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen von beiden Vertragsparteien widerrufen werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bereits begonnene Mehrfachkarten oder DropIns können nicht erstattet werden und sind nur nach Absprache auf Dritte übertragbar. Dies setzt Voraus, dass die Ersatzperson sich als Teilnehmer bei INKA YOGA anmeldet.

Kommt es aufgrund von behördlicher Bestimmungen zu einer Schließung von INKA YOGA, zieht dies kein Sonderkündigungsrecht mit sich. Mehrfachkarten, DropIns oder Buchungen von Veranstaltungen werden nicht zurückgezahlt.


§5.1 Rücktritt

Bei Nichterscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

Es besteht die Möglichkeit den gebuchten Workshop auf eine dritte Person zu übertragen. Die Absage oder Übertragung an Dritte muss in schriftlicher Form erfolgen.


§5.2 Rücktritt des Veranstalters

INKA YOGA ist berechtigt von einem Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Veranstaltungen, bei der nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Es wird ein Ausweichtermin in einem Zumutbaren Zeitrahmen angeboten. Sollte es nicht möglich sein, einen Ausweichtermin zu realisieren, wird die bereits bezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.


§5.3 Rücktritt des Veranstalters durch Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund einer Pandemie

Sollte es aufgrund behördlicher Bestimmungen zu einer Schließung von INKA YOGA kommen, werden die Kurse und Veranstaltungen in einem vertretbaren Rahmen online weitergeführt.


§6 Haftung

INKA YOGA schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Vorsatz beruht. Eine Haftungsausschlußerklärung wird hiermit vom Kunden akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.

Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von INKA YOGA vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Nutzung der Einrichtung, sowie der Weg zum, oder weg vom Studio erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine Haftung für Sach- und Wertgegenstände wird ebenfalls nicht übernommen.


§7 Datenschutz

Die personalbezogenen Daten des Kunden werden gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgegangenen Leistungsgegenstandes verwendet. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Details zum Datenschutz finden Sie zusätzlich im Bereich “Datenschutz” auf unserer Webseite.


§8 Allgemeine Bestimmungen

Der Kursleiter ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Kursteilnehmer erforderlich ist.

INKA YOGA ist berechtigt, das Kursangebot, die Termine der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für die Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen.


§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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